Itaúsa (ITSA4) zahlt Bruchteile von Aktien, die aus Bonuszahlungen stammen
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Itaúsa (ITSA4) wird Bruchteile von Aktien auszahlen, die aus einem Bonus resultieren, wie aus einer Mitteilung an die Aktionäre hervorgeht, die an den Markt geschickt wurde.
Dem Dokument zufolge verkaufte die Holdinggesellschaft, die die Itaú-Bank (ITB4) kontrolliert, 292.615 nennwertlose Aktien, davon 32.488 Stammaktien und 260.127 Vorzugsaktien, mit einem Nettowert von 8,9355268747 BRL für jede Stammaktie und 8,5659236467 BRL für jede Vorzugsaktie.
Diese Beträge werden den Aktionären am 6. Januar 2023 im Verhältnis zu den Bruchteilen der Aktien jeder Art zur Verfügung gestellt, auf die sie zum Basisdatum am 10. November 2022 Anspruch hatten:
für die in den Büchern der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre erfolgt die Gutschrift direkt durch Itaú Corretora de Valores S.A. auf das vom Aktionär angegebene Konto;
Siehe auch: Entdecken Sie die Kuriositäten von curculigoFür Aktionäre mit veralteten Unterlagen werden die Beträge bei der Gesellschaft aufbewahrt;
Für die anderen Aktionäre erfolgt die Zahlung direkt an B3, die die Beträge über ihre Depotbank an die in ihren Büchern eingetragenen Aktionäre weiterleitet.
Itaúsa (ITSA4): Dividende
Die Holding beabsichtigt, jetzt, im Jahr 2023, die Dividendenausschüttung in historischer Höhe wieder aufzunehmen, wie der CEO in einem Interview mit dem Portal Infomoney vor einem Monat erklärte.
Alfredo Setubal erklärte, dass das Unternehmen in der Regel 100 % der Dividenden ausschüttet, die es von der Itaú-Bank erhält.
Ihm zufolge hat die Bank 2017 und 2018 sehr hohe Dividenden gezahlt: "Sie war sehr kapitalisiert, die Wirtschaft wuchs, so dass der Kapitalbedarf innerhalb der Bank geringer war. Es gab eine sehr hohe Ausschüttung, die an die Aktionäre von Itaúsa weitergegeben wurde", sagte er.
Siehe auch: Das Ei mit zwei Dottern: Mythen und Wahrheiten!Es sei daran erinnert, dass der Erlös nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat ausgeschüttet wird, der die Mittel ganz oder teilweise freigeben kann, d. h. die Auszahlung selbst ist nicht obligatorisch.